Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform CARIFY.
1. Anwendungsbereich
Die CARIFY AG (nachfolgend "CARIFY"), Cheesturmweg 21, 4624 Härkingen, betreibt die Online-Plattform www.carify.com und von CARFIY verwaltete Plattformen (nachfolgend "CARIFY-Plattform"). Zweck der CARIFY-Plattform ist die Vermittlung und Durchführung von Miet- und anderen Verträgen zwischen natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend "Kunden" genannt) und den entsprechenden CARIFY-Partnern.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Nutzung der CARIFY-Plattform.
2. Nutzung der Online-Plattform
Das auf der CARIFY Plattform angebotene Produkt- und Leistungsspektrum sowie die zur Verfügung stehenden Nutzungsmöglichkeiten und Funktionen können von CARIFY erweitert oder eingeschränkt werden.
Die Nutzung als solche oder einzelne Elemente davon können von der Erfüllung bestimmter Bedingungen oder zusätzlichen Informationen abhängig gemacht werden.
CARIFY behält sich das Recht vor, die CARIFY Plattform nur für ausgewählte Betriebssysteme und bestimmte Versionen zur Verfügung zu stellen und/oder den Zugang zu ihren Diensten einzuschränken oder auszusetzen, wenn dies aus Kapazitäts-, Sicherheits-, Serverintegritäts- oder technischen Gründen erforderlich ist.
3. Angebot und Abschluss von Miet- und anderen Verträgen
Alle Angebote, die CARIFY auf der CARIFY-Plattform oder anderweitig macht, sind unverbindlich. Miet- und sonstige Verträge zwischen den CARIFY-Partnern und dem Kunden kommen zustande, wenn der Kunde über vordefinierte Funktionen auf der CARIFY-Plattform seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages stellt und die entsprechenden Vertragsbedingungen und diese AGB akzeptiert und anschliessend als Vertreter des CARIFY-Partners gegenüber CARIFY elektronisch oder anderweitig den Abschluss des Vertragsverhältnisses bestätigt.
4. Datenschutz, Einwilligung des Kunden in die Weitergabe von Daten
Darüber hinaus gilt die CARIFY-Datenschutzerklärung. Diese Bedingungen können jederzeit auf der CARIFY-Website unter der Rubrik Datenschutz eingesehen werden.
Der Kunde wird darüber informiert, dass CARIFY verpflichtet sein kann, Kundendaten an die Polizei oder andere staatliche Behörden oder Dritte mit einem berechtigten Interesse weiterzugeben.
5. Beschränkung der Haftung von CARIFY
CARIFY haftet für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der CARIFY Plattform entstehen, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die CARIFY Plattform kann aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass der Nutzer Ansprüche gegen CARIFY oder CARIFY Partner hat.
6. Anpassungen der AGB
CARIFY kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Die Änderungen werden mit der Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen durch CARIFY an dieser Stelle oder mit der Veröffentlichung der geänderten Richtlinien oder ergänzenden Bedingungen für den jeweiligen Dienst durch CARIFY wirksam. Wenn Sie nach dieser Veröffentlichung weiterhin auf die CARIFY-Dienste zugreifen oder diese nutzen, erklären Sie sich mit den Änderungen einverstanden.
7. Schlussklauseln
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine rechtliche Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Klausel als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Soweit in diesen AGB aus Gründen der sprachlichen Einfachheit nur die männliche Form verwendet wird, ist stets auch die weibliche Form mit eingeschlossen.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Zürich, 30. August 2024.
Nutzungsbedingungen
1. Allgemein
CARIFY AG, Cheesturmweg 21, 4624 Härkingen, (nachfolgend: CARIFY) vermittelt über die Online-Plattform www.carify.com (nachfolgend: CARIFY-Plattform) natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend: Kunden) die Nutzung von Fahrzeugen gegen Entgelt (CARIFY-Abo) sowie weitere Dienstleistungen von CARIFY-Partnern. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und die darin erwähnten Dokumente regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Kunden und den jeweiligen CARIFY Partnern sowie zwischen den Kunden und CARIFY.
2. Bedingungen
2.1 Berechtigung
Ein CARIFY-Abonnement kann abschliessen, wer einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, einen Führerausweis der für das Fahrzeug erforderlichen Kategorie des Strassenverkehrsamtes besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, können kein CARIFY-Abonnement abschliessen.
Für Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 350 PS muss der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung über 30 Jahre alt sein, es sei denn, es wird in einer anderen Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
Der Kunde muss der primäre Fahrer sein und darf kein Auto im Namen einer anderen Person buchen, z.B. für jemanden, der die Bonitätsprüfung nicht bestanden hat / nicht bestehen würde, nicht fahrtüchtig ist, offene Schulden bei CARIFY hat, oder ähnlich gelagerte Gründe.
2.2 Bonitätsprüfung
Jeder Kunde muss vor Vertragsabschluss einen Bonitätsnachweis erbringen, der auf den Anforderungen von CARIFY basiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CARIFY seine Kreditwürdigkeit eigenständig prüft und die dafür notwendigen Informationen einholt. CARIFY kann Dokumente über den Kunden, nahestehende Personen (Familie, Arbeitgeber, Unternehmen, Kreditkarteninhaber, etc.) wie Ausweise, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder andere relevante Nachweise anfordern und Daten Dritter oder öffentliche Daten (Credit Check, Handelsregister, etc.) verwenden, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, fortzuführen oder zu beenden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass CARIFY personenbezogene Daten über ihn oder an Dritte weitergibt.
Entspricht die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht den Anforderungen von CARIFY oder seinen Partnern, wird die Buchungsanfrage abgelehnt. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von maximal 20 Tagen zurückerstattet. Die Bearbeitungszeit hängt von der Bank des Kunden ab.
2.3 Versicherungsbestätigung
Jeder Kunde bestätigt mit der Buchung, dass:
● Er in den letzten 3 Jahren weniger als 3 Schadensfälle hatte
● Ihm in den letzten 5 Jahren nicht der Führerausweis für länger als 3 Monate entzogen, eine Versicherungspolice gekündigt oder abgelehnt wurde.
3. CARIFY Abo
3.1 Zusammenfassung
Mit dem Abschluss des Buchungsprozesses auf der CARIFY-Plattform und dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen stellt der Kunde eine rechtsverbindliche Buchungsanfrage an den CARIFY-Partner für ein CARIFY-Abo. Sind die Bedingungen dieses Vertrages erfüllt und ist das Fahrzeug beim CARIFY-Partner verfügbar, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem CARIFY-Partner über die Nutzung des vom Kunden ausgewählten Fahrzeugs gegen Entgelt (CARIFY-Abo) zustande. Die Parteien des CARIFY-Abonnements sind der Kunde und der CARIFY-Partner. CARIFY tritt als Abschlussagent für den CARIFY-Partner auf und bestätigt den Abschluss des CARIFY-Abonnements und das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses durch Übersendung der endgültigen Buchungsbestätigung an den Kunden.
3.2 Beginn des CARIFY-Abos
Das CARIFY-Abonnement und sein erster Vertragsmonat beginnen mit dem Datum der tatsächlichen Lieferung an den Kunden oder der Abholung durch den Kunden.
3.3 Geltungsbereich des CARIFY-Abos
Das vom Kunden gebuchte CARIFY-Abonnement beinhaltet, sofern nicht anders schriftlich zwischen CARIFY und dem Kunden vereinbart:
● Die ordnungsgemässe Nutzung des vom Kunden ausgewählten Fahrzeugs auf der CARIFY-Plattform während der Mietdauer und innerhalb der in der endgültigen Buchungsbestätigung angegebenen monatlichen Freikilometer
● die von CARIFY gewählte Bereifung
● Der jährliche Preis für die Autobahnvignette
● Ein Autoschlüssel
● Alle Zulassungsgebühren und Kfz-Steuern
● Versicherungsleistungen gemäss Abschnitt 10 und 11
● Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten (siehe Ziffer 10), sofern sie nicht durch den vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden
Ist ausgeschlossen und geht somit zu Lasten des Kunden:
● Kraftstoff oder Strom
● AdBlue, sofern es nicht Teil der obligatorischen Wartung ist
● Flüssigkeit für Scheibenwischer, sofern es nicht Teil der obligatorischen Wartung ist
● Motoröl, sofern es nicht Teil der obligatorischen Wartung ist
● Wischerblätter für die Windschutzscheibe, sofern es nicht Teil der obligatorischen Wartung ist
● Bussen
3.4 Freikilometer
Die Anzahl der Freikilometer richtet sich nach dem Kilometerpaket des vom Kunden gewählten CARIFY-Abonnements. Wird die Anzahl der Freikilometer im Laufe eines Monats nicht erreicht, wird die Differenz zwischen der verfügbaren Anzahl von Freikilometern im nächsten Vertragsmonat gutgeschrieben. Eine Kompensation der nicht genutzten Freikilometer am Ende der Mietdauer ist ausgeschlossen.
Sind bis zum Ende der Mietzeit mehr als die vertraglich vereinbarten Freikilometer zurückgelegt worden, wird jeder weitere Kilometer nach den in diesem Vertrag festgelegten Mehrkilometerkosten berechnet. Ändert ein Kunde sein Kilometerpaket und damit seinen Abonnementpreis und die damit verbundenen Extra-KM-Kosten, werden automatisch die höchsten Extra-KM-Kosten von allen für die Gesamtzahl der am Ende des Abonnements erfassten Extra-Kilometer angewendet.
3.5 Wechsel des Kilometerpaket
Eine Änderung des Kilometerpakets ist nur einmal während der Laufzeit des Abonnements möglich und jede Änderung ist mit einer Administrationsgebühr von 50 CHF verbunden. Änderungen können erst ab dem nächsten Mietmonat vorgenommen werden. Eine Änderung des KM-Pakets kann zu Änderungen der zusätzlichen KM-Kosten führen. Änderungen des KM-Pakets müssen vom Kunden mindestens einen Werktag vor dem Tag der Erneuerung des Abonnements schriftlich bestätigt werden.
Während der Mindestlaufzeit:
Das Kilometerpaket kann erhöht, aber nicht gesenkt werden.
Nach der Mindestlaufzeit:
Das Kilometerpaket kann erhöht oder einmalig gesenkt werden.
Nach erfolgter Kündigung:
Nach der Kündigung durch den Kunden können keine Änderungen am Kilometerpaket mehr vorgenommen werden.
4. Zahlung
4.1 Monatliche Rate & Anzahlung
Der Kunde schuldet CARIFY eine feste monatliche Gebühr (in CHF inkl. MwSt./Umsatzsteuer) für die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Der Kunde bleibt zur pünktlichen Zahlung verpflichtet, auch wenn er das Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht nutzen kann (z.B. wegen Wartung oder Instandhaltung).
Der Kunde kann bei der Buchung wählen, ob er eine Anzahlung leisten möchte. In diesem Falle wird das Fahrzeug erst nach der vollständigen Zahlung der Anzahlung ausgeliefert. Die reduzierte Monatsrate aufgrund der Anzahlung gilt maximal für die gebuchte Mindestlaufzeit des Abos und wird nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf den normalen Monatspreis angepasst.
4.2 Zahlungsvarianten und Zahlungsweise
Der Kunde zahlt eine monatliche Rate bei Erhalt der Buchungsbestätigung per Kreditkarte und dann alle 30 Tage eine weitere monatliche Rate.
Die Kreditkarte kann im Falle von Schäden, Reinigungskosten, zusätzlichen Kilometern oder anderen berechtigten Forderungen belastet werden.
Die optionale Anzahlung kann durch den Kunden per Kreditkarte oder per Rechnung bezahlt werden.
4.3 Zahlungsverzug
Wird eine Forderung von CARIFY oder einem CARIFY-Partner nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, behält sich CARIFY das Recht vor, dem Kunden neben dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr und/oder eine zusätzliche Aufwandspauschale gemäss Klausel 7.6 zu verrechnen.
Bezahlt der Kunde nach der 3. Mahnung die ausstehenden Rechnungen nicht, ist CARIFY berechtigt, das CARIFY-Abonnement im Namen des CARIFY-Partners fristlos zu kündigen, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden unter Einsatz spezialisierter externer Dienstleister abzuholen, dem Kunden die Abo-Monatsgebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin in Rechnung zu stellen und dem Kunden die Gebühr bei Vertragsbruch zu belasten sowie die Forderungen gegen den Kunden an ein von CARIFY ausgewähltes Inkassobüro abzutreten. Die zusätzlichen Kosten, die im Inkassoprozess entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden von diesem akzeptiert.
Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) gemäss www.fairpay.ch.
Während des Zeitraums der Nichtzahlung hat CARIFY und/oder von ihr mandatierte Drittparteien das Recht, das Fahrzeug durch digitale Sperrung (Deaktivierung des Schlüssels, Verriegelung der Türen, Deaktivierung des Motors usw.) oder physische Sperrung (Entfernung von Schildern, Klemmen usw.) stillzulegen und einzuziehen.
Während des Zeitraums der Nichtzahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen (z.B. Ersatzwagen usw.).
5. Übernahme
5.1 Abholung beim CARIFY-Partner und Lieferung nach Hause
Der Kunde wählt bei der Buchung seines CARIFY-Abonnements zwischen der Abholung des Fahrzeugs beim CARIFY-Partner oder einer von CARIFY organisierten Lieferung an eine Adresse seiner Wahl innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein (Heimlieferung). Änderungen der Lieferadresse weniger als fünf Tage im Voraus können nicht garantiert werden. Die möglichen Übergabezeiten (Montag bis Freitag) werden von CARIFY festgelegt und können variieren, da sie z.B. von der Garage, der Route, dem Fahrzeug oder der Verfügbarkeit des Fahrers abhängig sind.
Bei der Heimlieferung wird das Fahrzeug im Auftrag des Kunden von einem CARIFY Mitarbeiter oder einer von CARIFY beauftragten Person beim CARIFY Partner abgeholt. Die zwischen Abhol- und Lieferort anfallenden Kilometer und der Treibstoff gehen zu Lasten des Kunden.
Das Fahrzeug darf bei der Übergabe nur vom Kunden entgegengenommen werden.
Das Fahrzeug wird nur übergeben, wenn mindestens die erste Monatszahlung und die optionale Anzahlung bezahlt wurden.
5.2 Übernahme und Mängel
Sowohl bei der selbständigen Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden beim CARIFY-Partner als auch bei der Heimlieferung wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Protokolle dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs zum genannten Zeitpunkt (Kilometerstand, Schäden, Allgemeinzustand, etc.)
Der Kunde muss das Fahrzeug bei Abholung überprüfen und eventuelle Mängel/Schäden auf dem Übergabeprotokoll vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln/Schäden muss der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und CARIFY unverzüglich kontaktieren. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe des Fahrzeugs geringe Vorschäden zu melden, die bei der Übergabe nicht festgestellt werden konnten (z. B. wenn das Auto nass war oder nachts geliefert wurde).
5.3 Verzögerung beim Übergabetermin
Der in der Buchung angegebene gewünschte Übergabetermin wird von CARIFY nicht garantiert und der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, eine finanzielle Entschädigung oder eine Stornierung des Abonnements, wenn das Fahrzeug nicht zum gewünschten Übergabetermin bereit ist.
6. Eigentumsverhältnisse
Das Fahrzeug ist Eigentum der CARIFY-Partner oder eines Dritten. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechte an dem Fahrzeug. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug für Forderungen gegen CARIFY-Partner oder CARIFY.
Der Kunde hat das Fahrzeug frei von Rechten Dritter zu halten. Er darf das Fahrzeug nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken, zur Sicherheit übereignen, untervermieten oder zum Carsharing anbieten.
7. Nutzung des CARIFY-Abonnements
7.1 Berechtigte Nutzer
Die auf CARIFY gemieteten Fahrzeuge können vom Kunden an Dritte (im Folgenden "berechtigte Nutzer" genannt) zur Nutzung überlassen werden. Die berechtigten Benutzer müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie der Kunde und sind verpflichtet, die gleichen Pflichten einzuhalten. Der Kunde kann Dritte, die über einen in der Schweiz gültigen Lernfahrausweis verfügen, zum Fahren berechtigen, sofern sie alle in der Schweiz geltenden Verkehrsregeln für solche Fahrschüler einhalten. Der Kunde bleibt in jedem Fall Vertragspartner. Ein Wechsel des Abonnenten bei einem CARIFY-Abonnement ist nicht möglich.
7.2 Geografische Einschränkungen
Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Der Fahrzeugausweis der Fahrzeuge von CARIFY und seinen CARIFY-Partnern gilt in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten mit Ausnahme von Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kosovo, Libanon, Libyen, Russische Föderation, Syrien, Ukraine.
7.3 Allgemeine Pflichten des Kunden bei der Nutzung
Der Kunde hat während der Nutzung des Fahrzeugs und während der gesamten Vertragslaufzeit die folgenden allgemeinen Pflichten:
● Der Kunde muss alle gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Betrieb und der Wartung des Fahrzeugs ergeben, erfüllen, indem er CARIFY unverzüglich informiert (z.B. Warnlampen, niedriges Reifenprofil, etc.).
● Der Kunde muss alle Verkehrsvorschriften in der Schweiz und im Ausland einhalten.
● Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ausreichend gegen Diebstahl geschützt ist.
● Der Kunde darf das Fahrzeug nicht ohne die angebrachten Nummernschilder auf öffentlichen Strassen fahren. Es ist nicht gestattet, Nummernschilder zu wechseln oder an anderen Fahrzeugen anzubringen.
● Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug gemäss den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Der Kunde ist verpflichtet, CARIFY unverzüglich zu informieren, wenn ein Service oder eine Wartung fällig ist (z.B. wenn der Kunde eine bestimmte Kilometerzahl erreicht hat, wenn das Fahrzeug den Kunden durch eine Warn- oder Servicelampe darauf hinweist usw.).
● Der Kunde darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.
● Reparaturen, Wartungen, Instandhaltungen oder Reifenwechsel dürfen nur von einem CARIFY-Partner durchgeführt werden.
● Der Kunde muss CARIFY unverzüglich informieren, wenn ihm der Führerschein entzogen wird.
● Der Kunde muss die für das Fahrzeug geltenden Vorschriften bezüglich des zu verwendenden Treibstoffes oder andere Flüssigkeiten, die das Fahrzeug benötigen würde einhalten.
● Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird.
● Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sauber gehalten wird und um zu verhindern, dass ein bleibender Geruch im Fahrzeug zurückbleibt.
● Der Kunde muss sicherstellen, dass sich das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
● Der Kunde muss CARIFY unverzüglich über jeden Unfall oder Schaden informieren.
● Der Kunde kann das Fahrzeug nicht während der Mindestlaufzeit eines laufenden Abonnements beim CARIFY-Partner kaufen.
● Der Kunde muss auf Anfrage von CARIFY zu jederzeit den aktuellen KM-Stand des Fahrzeuges sowie allfällige weitere Informationen zum Zustand des Fahrzeuges innerhalb von 48h mit CARIFY teilen.
7.4 Service, Wartung und Reifen
CARIFY koordiniert jeden Service, jede Wartung oder jeden Reifenwechsel und informiert den Kunden rechtzeitig darüber. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug dem CARIFY Partner oder CARIFY zu Service- oder Wartungszwecken zu übergeben, das Fahrzeug wechseln zu lassen und es für die Dauer der Arbeiten in den Händen des CARIFY Partners oder CARIFY zu belassen. Der Kunde muss das Fahrzeug für Service und Wartung selbst zu dem von CARIFY bestimmten Dienstleister bringen, wenn dieser weniger als 30 Minuten Fahrzeit vom Wohnort des Kunden entfernt ist. Bei einer Fahrtzeit von mehr als 30 Minuten stellt CARIFY einen Fahrer zur Verfügung. Die für den Transport verbrauchten Kilometer werden von der Abonnementsnutzung abgezogen und der Kraftstoff wird erstattet.
CARIFY kann in Zusammenarbeit mit seinen Partnern frei entscheiden, ob ein Reifenwechsel durchgeführt wird und auf welche Grösse, Marke, Fabrikat und Material der Reifen. Je nach montierter Bereifung können sich die Felgen unterscheiden. Wenn ein Reifenwechsel von CARIFY vorgesehen ist, muss er durchgeführt werden. Wenn er nicht rechtzeitig durchgeführt wird und die montierten Reifen verbraucht sind und ersetzt werden müssen, können dem Kunden die neuen Reifen in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug für jede Fahrt in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Kunde das Fahrzeug unter keinen Umständen benutzen und muss CARIFY unverzüglich darüber informieren. Der Kunde darf Reparaturen, Wartungen, Reifenwechsel oder andere Arbeiten niemals an Dritte vergeben oder selbst durchführen.
Im Falle einer Wartung oder eines Service sind CARIFY und der CARIFY-Partner nicht verpflichtet, dem Kunden für die Dauer der Wartung oder des Service ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
7.5 Verbotene Aktivitäten
Verboten ist die kommerzielle Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Personen, für kostenpflichtige Fahrten (wie UBER), bei Motorsportveranstaltungen, auf Schleuderkursen, zum Abschleppen oder Bewegen anderer Fahrzeuge sowie für Fahrten, die eine behördliche Genehmigung erfordern. Untervermietung und Carsharing sind nicht erlaubt.
7.6 Operative Kosten
Jede zusätzliche Arbeit, die für CARIFY und seinen CARIFY-Partner geleistet wird, wird wie folgt verrechnet:
● Forderungseinzug: 100 CHF + tatsächliche externe Kosten für das Inkasso
● Rückgabe des Fahrzeugs bei Vertragsbruch / vorzeitiger Kündigung: Min. 500 CHF
● Forderung Bearbeitung im Fall von Totalschaden: Min. 1000 CHF
● Rückgabe des Fahrzeugs ausserhalb des vereinbarten Zeitfensters und ohne Zustimmung von CARIFY und/oder dem CARIFY-Partner: CHF 200
● Standardreinigung des Fahrzeugs (innen): 80 CHF
● Standardreinigung des Fahrzeugs (aussen): 40 CHF
● Reinigung von 1 Sitz: 50 CHF
● Beseitigung von starken Verschmutzungen im Allgemeinen: 200 CHF
● Beseitigung von starken Verschmutzungen des Fahrzeugs durch Tiere: 400 CHF
● Beseitigung von starken Gerüchen durch chemische Innenreinigung (Rauchgeruch, Tiergeruch, etc.): 1800 CHF
● Nassreinigung des kompletten Innenraums (bei sehr starker Verschmutzung): nach Aufwand, min. CHF 1500
● Verletzung der Meldepflicht im Schadensfall: 500 CHF
● Nichterscheinen oder Nichtbestätigung von Terminen für Lieferung, Service, Wartung oder Reparatur: 150 CHF
● Terminänderungen weniger als 48h vor dem vereinbarten Termin: 50 CHF
● Nichterscheinen oder Wechsel weniger als 24h vor dem Reifenwechseltermin beim CARIFY-Reifenwechselpartner oder der Garage: 120 CHF
● Wechsel von Schildern und Fahrzeugausweis bei Umzug in einen anderen Kanton: 170 CHF
● Wechsel der Fahrzeugausweise bei einem Umzug innerhalb des gleichen Kantons: 75 CHF
● Bussebearbeitung: 50 CHF / Busse
● Gebühren für Zahlungsverzug und zusätzlichen Aufwand: CHF 30 für die zweite Mahnung, CHF 100 für die dritte Mahnung und 250 CHF für zusätzliche Aufwandsgebühren
● Rücktritt vom Kaufentscheid nach schriftlich mitgeteilter Kaufentscheidung in einem Try & Buy-Abonnement (entfällt im Falle eines abgelehnten Leasingantrags): 1000 CHF
7.7 Geldbussen und Verkehrsverstösse
Bussgelder und Strafen für vom Kunden zu verantwortende Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat CARIFY und die Partner von CARIFY von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen. Falls die Geldbusse nicht auf den Kunden abgewälzt werden kann, hat CARIFY das Recht, die Kreditkarte des Kunden mit dem Betrag der Geldbusse zu belasten und diesen in seinem Namen zu begleichen. CARIFY hat das Recht, die Daten des Kunden an die Behörden oder andere Parteien mit berechtigten Interessen weiterzugeben.
CARIFY kann die Kreditkarte des Kunden mit einer Gebühr gemäss Klausel 7.6. pro bearbeitete Busse belasten, um den mit der Bearbeitung verbundenen Aufwand zu decken.
Mehr als 4 Bussgelder pro Monat gelten als wiederholte Verkehrsverstösse und werden als Pflichtverletzungen gemäss Ziffer 7.9 gewertet.
7.8 Zusätzliche Kilometer und übermässige Nutzung
CARIFY behält sich das Recht vor, während der Laufzeit des Abonnements eine Zwischenrechnung für zusätzliche Kilometer auszustellen (wenn die zusätzlichen KM mehr als 2000 KM bis zum aktuellen Datum ausmachen). Wenn z.B. bei einer Wartung des Fahrzeugs festgestellt wird, dass deutlich mehr Kilometer gefahren wurden als gebucht, wird eine Zwischenrechnung ausgestellt.
Wenn die Anzahl der zusätzlichen Kilometer als übermässige Nutzung anzusehen ist, behält sich CARIFY das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kündigen.
7.9 Pflicht zur Zusammenarbeit und zur Bereitstellung von Informationen
Der Kunde ist verpflichtet, CARIFY unverzüglich über jede Änderung seines Wohnsitzes, seiner persönlichen Daten oder relevanter Informationen wie z.B. den Verlust eines gültigen Führerscheins (z.B. Beschlagnahmung) zu informieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäss und transparent anzugeben. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, CARIFY jederzeit Informationen zum Zustand und er Nutzung des Fahrzeuges wie beispielsweise den aktuellen KM-Stand innerhalb von 48 Stunden zu melden. Sollte CARIFY eine Änderung der persönlichen Daten nicht mitteilen, kann CARIFY dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen. Ist der Kunde länger als 30 Tage nicht erreichbar, kann CARIFY das Vertragsverhältnis im Namen des CARIFY Partners fristlos kündigen.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, dass im Fahrzeug installierte Datenübermittlungsgerät zu manipulieren oder zu entfernen oder die Datenübertragungsfunktionen des Fahrzeugs zu manipulieren. Eine solche Manipulation oder Entfernung kann zu einer vorzeitigen Kündigung durch CARIFY führen.
7.10 Pflichtverletzungen
Bei Pflichtverletzungen des Kunden hat CARIFY das Recht, das Vertragsverhältnis im Namen des CARIFY Partners fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs an den CARIFY Partner vom Kunden zu tragen.
8. Beendigung des CARIFY-Abonnements
8.1 Ordentliche Beendigung des CARIFY-Abonnements durch den Kunden
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde das Abonnement mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Abonnementmonats kündigen. Der Kunde muss das Abonnement kündigen, da es sich sonst automatisch jeden Monat verlängert (Ausnahme: Bei einem Try & Buy-Paket wird das Abonnement automatisch von CARIFY beendet, wenn der Kunde CARIFY per E-Mail eine endgültige Kaufentscheidung mitteilt). Die Kündigung muss direkt über die CARIFY-Plattform erfolgen.
8.2 Ordentliche Beendigung des CARIFY-Abonnements durch die Garage
Die Kündigungspolitik der Garage für das Abonnement hängt von der Art des Pakets ab:
Flex Pakete: Die Garage muss das Fahrzeug bis zu 8 Monate nach der Mindestlaufzeit garantieren. Die Garage muss das Abonnement 2 Monate im Voraus kündigen. Wenn weder die Werkstatt noch der Kunde kündigt, verlängert sich das Abonnement automatisch jeden Monat nach der Mindestlaufzeit.
Beispiel: Der Kunde mietet ein Fahrzeug mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten und kündigt das Abonnement nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht. Nach 12 Monaten Vertragslaufzeit könnte die Garage kündigen, so dass das Fahrzeug nach 14 Monaten (6 Monate Mindestlaufzeit + 8 Monate Garantie mit 2 Monaten Kündigungsfrist) wieder in die Garage zurückkehrt.
Fix Pakete: Die Garage muss das Fahrzeug bis zum Ende der Mindestlaufzeit garantieren. Die Garage muss das Abonnement 1 Monat im Voraus kündigen. Wenn weder die Garage noch der Kunde kündigt, verlängert sich das Abonnement nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch jeden Monat.
CARIFY wird sich bemühen, ist aber in keiner Weise für die Suche nach einem neuen oder Ersatzfahrzeug verantwortlich, falls das Abonnement von der Werkstatt gekündigt wird.
Beispiel: Der Kunde mietet ein Fahrzeug mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Nach 5 Monaten Vertragslaufzeit könnte die Garage kündigen, so dass das Fahrzeug nach 6 Monaten (6 Monate Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist) an die Garage zurückgegeben wird.
Try & Buy Pakete: Die Kündigungsbedingungen der Try & Buy Pakete sind grundsätzlich identisch mit denen der Fix-Pakete. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Kunde CARIFY mind. 14 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit per E-Mail eine endgültige Kaufentscheidung mitteilt. In diesem Fall beendet CARIFY das Abonnement automatisch zum Ende der Mindestlaufzeit.
8.3 Vorzeitige Beendigung des CARIFY-Abonnements durch den Kunden
Das CARIFY-Abonnement kann nicht vor Ablauf der vom Kunden gewählten Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Bis zu 3 Werktage vor der geplanten Übergabe
Wenn der Kunde bis zu 3 Werktage vor der Übergabe des Fahrzeugs storniert, berechnet CARIFY eine Gebühr, die dem höheren Betrag zwischen einem Monatsabonnement und 500 CHF entspricht, anstelle des gesamten Buchungsbetrags.
Ab 3 Werktage vor der geplanten Übergabe
Wenn der Kunde zwischen 3 Werktagen vor der Übergabe des Fahrzeugs und der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs storniert, berechnet CARIFY eine Gebühr, die dem höheren Betrag zwischen einem Monatsabonnement und 1000 CHF entspricht.
Nach der Übergabe
Nach der Übergabe des Fahrzeugs ist eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden unter den folgenden Bedingungen möglich:
● Eine Gebühr in Höhe des höchsten Betrages zwischen einer monatlichen Abo-Rate oder 1000 CHF
● Die rückwirkende Zahlung der Preisdifferenz zwischen dem aktuell gebuchten Mindestlaufzeitpaket und dem benötigten Mindestlaufzeitpaket zur vorzeitigen Kündigung.
● Auszahlung eines allfälligen Rabatts, der aufgrund längerer Mindestlaufzeiten gewährt wird
Ein Beispiel: Der Kunde bucht ein Abonnement mit 12 Monaten Mindestlaufzeit zu 1000 CHF pro Monat mit einem einmaligen Rabatt von 300 CHF für eine längere Mindestlaufzeit. Nach 3 Monaten möchte der Kunde den Vertrag kündigen. Wäre das Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten abgeschlossen worden, hätten die monatlichen Kosten 1700 CHF betragen. Die anfallenden Kosten für die Kündigung nach nur 3 Monaten belaufen sich auf 3400 CHF, die sich wie folgt aufteilen:
● 1000 CHF (Strafgebühr in Höhe eines monatlichen Abonnementpreises)
● (1700 CHF -1000 CHF) x 3 Monate:2100 CHF (Preisdifferenz zwischen verschiedenen Mindestlaufzeiten)
● 300 CHF (entfallener Rabatt bei längerer Mindestlaufzeit)
Flottenfahrzeuge
Flottenfahrzeuge sind Neufahrzeuge, die von CARIFY-Partnern basierend auf einer spezifischen Anfrage eines Kunden gekauft werden. Sie werden von den CARIFY-Partnern gekauft, um sie auf Anfrage eines Kunden in einem CARIFY-Abonnement anzubieten. Für CARIFY-Abonnements von Flottenfahrzeugen ist nach Unterzeichnung des Abonnementvertrags keine vorzeitige Kündigung durch den Kunden möglich.
8.4 Vorzeitige Beendigung des CARIFY-Abonnements durch CARIFY
CARIFY ist in folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig fristlos zu kündigen:
● Der Kunde ist mit der Zahlung des monatlichen Entgelts in Verzug und leistet auch nach der 2. Mahnung (siehe Ziffer 4.3) keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung.
● Das Fahrzeug verliert seine Zulassung, wird von den Behörden beschlagnahmt oder eingezogen aus Gründen, die der Kunde oder ein berechtigter Nutzer zu vertreten hat.
● Das Fahrzeug wurde von einer Partei für eine Straftat verwendet oder es besteht ein entsprechender dringender Verdacht auf eine Straftat.
● Eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden steht bevor oder ist bereits eingetreten.
● Der Kunde verliert oder wird in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt oder stirbt.
● Das Abo kann nicht zu Bedingungen durchgeführt werden, die für CARIFY akzeptabel sind, wie z.B. hohe Kosten, hoher operativer Aufwand oder anderes.
● Der Kunde nutzt das Fahrzeug vertragswidrig, erlaubt eine solche Nutzung oder nimmt vertragswidrige Leistungen in Anspruch.
● Der Kunde macht unrichtige Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder hat Tatsachen verschwiegen, wie z.B. die Anmietung des Fahrzeugs zur Nutzung durch eine andere Person, die nicht für ein CARIFY-Abonnement zugelassen wäre oder anderes, die CARIFY veranlasst hätten, den Vertragsabschluss abzulehnen, wenn sie ihr bekannt gewesen wären.
● Der Kunde verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland oder gibt seinen Führerschein ab oder wird dazu gezwungen (vgl. Abschnitt 3).
● Der Kunde weigert sich, die für die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Pflichten erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
● Gegen den Kunden wird in der Schweiz oder im Ausland eine Strafuntersuchung eingeleitet.
Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vertragsverstoss festgestellt wird, hat CARIFY und/oder von ihr mandatierte Drittparteien das Recht, das Fahrzeug durch digitale Sperrung (Deaktivierung des Schlüssels, Verriegelung der Türen, Deaktivierung des Motors usw.) oder physische Sperrung (Entfernung von Schildern, Klemmen usw.) stillzulegen und einzuziehen.
Vorzeitige Kündigungen von CARIFY führen zu den unter 8.3. beschriebenen Vertragsbruchgebühren nach der Übergabe.
Wenn gegen die Garage ein Konkursverfahren eröffnet wird, kann CARIFY das Abonnement kündigen und das Fahrzeug sofort vom Kunden zurückfordern. CARIFY wird sich bemühen, ein vergleichbares Fahrzeug für den Kunden für die weitere Laufzeit des Abonnements zu organisieren.
8.5 Änderung des Kündigungsdatums
Sobald ein Abonnement gekündigt wurde, unterliegt jede Änderung des Kündigungsdatums der Zustimmung von CARIFY und dem CARIFY-Partner. Wenn die Änderung akzeptiert wird, wird eine Verwaltungsgebühr gemäss Klausel 7.6. erhoben.
9. Rückgabe des Fahrzeuges
9.1 Allgemein
Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Wahl zwischen der Rückgabe des Fahrzeugs beim CARIFY-Partner oder einer von CARIFY organisierten, kostenpflichtigen Rücklieferung von einer Adresse seiner Wahl innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein (Rücklieferung). Das Datum und der Ort der Rückgabe werden von CARIFY zusammen mit dem Kunden vereinbart.
Am Ende der Mietzeit muss der Kunde das Fahrzeug vollgetankt, gereinigt und in einem dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechenden verkehrssicheren Zustand zusammen mit allen dazugehörigen Dokumenten an den CARIFY-Partner von CARIFY zurückgeben. Die zwischen dem Abholort und dem Lieferort erforderlichen Kilometer und der Treibstoff gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen der Rückgabeadresse, die weniger als fünf Tage im Voraus erfolgen, können nicht garantiert werden.
Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Fahrzeug vom Kunden in einem Try & Buy-Abonnement gekauft wird. In diesem Fall bleibt das Fahrzeug am Ende des Abonnements beim Kunden und wird nicht dem CARIFY-Partner zurückgegeben.
9.2 Zustandsprüfung
Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird in Anwesenheit des Kunden oder seines Vertreters ein Rückgabeprotokoll über den Zustand des Fahrzeugs erstellt, in dem die Rückgabe des Fahrzeugs sowie feststellbare Schäden festgehalten werden. Die Garage hat das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs Schäden zu melden, die bei der Rückgabe nicht erkannt werden konnten (z. B. wenn das Fahrzeug zu schmutzig oder nass ist).
Wenn der Kunde das Fahrzeug einem CARIFY-Lieferanten zur Rückgabe übergibt, überprüft die Garage das Fahrzeug und erstellt das Rückgabeprotokoll innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Fahrzeugs durch den Lieferanten.
9.3 Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe und Reparaturkosten
Die Schäden am Fahrzeug werden von CARIFY oder sein Partner anhand des CARIFY-Schadenkatalogs bewertet.
CARIFY oder sein Partner erstellt einen Kostenvoranschlag für die Reparaturen und der Kunde wird gemäss seiner Versicherungspolice und diesem Vertrag in Rechnung gestellt. Sollten die endgültigen Reparaturkosten vom Kostenvoranschlag abweichen, kann CARIFY dem Kunden die Differenz in Rechnung stellen/zurückerstatten.
9.4 Verbindliche Rückgabe und Autorisierung
Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins durch den Kunden sind CARIFY und seine CARIFY-Partner berechtigt, das Fahrzeug ohne Gerichtsbeschluss oder Kaution beim Kunden abzuholen. Die Kosten für die Rückgabe werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde ermächtigt CARIFY-Vertreter, den CARIFY-Partner oder von CARIFY beauftragte Dritte, das Grundstück oder Gebäude, auf dem sich das Mietfahrzeug befindet, zu betreten, um eine Rückführung durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte monatliche Gebühr weiter zu zahlen und allen Verpflichtungen nachzukommen, auch wenn er die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.
10. Versicherung
Der Kunde ist während der Dauer des Mietverhältnisses beim CARIFY-Versicherungspartner Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach, 8085 Zürich (nachfolgend Zürich Versicherung genannt) versichert. Die Leistungen hängen von dem vom Kunden gebuchten Versicherungspaket ab:
MINIMUM Versicherung
● Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100'000'000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent über 25 Jahre 0 CHF pro Ereignis, Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent unter 25 Jahren 1'000 CHF pro Ereignis. *
● Vollkaskoversicherung mit 1'500 CHF Selbstbehalt pro Ereignis. *
● Teilkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis.
● Keine Parkschadenversicherung
● Glasbruch plus
● Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug mit Rückführung in die Garage des CARIFY-Partners.
● 24/7 Pannenhilfe
BASIC Versicherung
● Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100'000'000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent über 25 Jahre 0 CHF pro Ereignis, Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent unter 25 Jahren 1'000 CHF pro Ereignis. *
● Vollkaskoversicherung mit 1'000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis. *
● Teilkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis.
● Parkschadenversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis und max. 2 Ereignissen pro Kalenderjahr.
● Glasbruch plus
● Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug mit Rückführung in die Garage des CARIFY-Partners.
● 24/7 Pannenhilfe
PREMIUM Versicherung
● Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100'000'000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent über 25 Jahre 0 CHF pro Ereignis, Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent unter 25 Jahren 1'000 CHF pro Ereignis. *
● Vollkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis. *
● Teilkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis.
● Parkschadenversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis
● Glasbruch plus
● Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug mit Rückführung in die Garage des CARIFY-Partners.
● 24/7 Pannenhilfe
*Ist der schadenverursachende Fahrer eine andere Person als der Abonnent und unter 25 Jahre alt, beträgt der Selbstbehalt in der Vollkaskoversicherung 3'000 CHF und in der Haftpflichtversicherung 2'000 CHF.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des CARIFY-Versicherungspartnersdefinieren die Klassifizierung der möglichen Forderungen. Für den spezifischen Versicherungsschutz, der mit dem gebuchten Versicherungspaket verbunden ist, gelten dieser Vertrag sowie das Versicherungsinformationsblatt.
11. Schadensfälle und Pannen
11.1 Verpflichtung zur Meldung
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Feuer, Wild- oder sonstigen Schäden und der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte hat der Kunde unverzüglich die Versicherung oder CARIFY zu benachrichtigen und gegebenenfalls eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Dies gilt auch für Unfälle, die der Kunde selbst ohne Beteiligung Dritter verursacht hat. Entgegenstehende Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden und der Kunde darf Schäden nicht selbst beheben.
In all diesen Fällen sowie im Falle einer Panne ist der Versicherungspartner von CARIFY, die Zürich Versicherung, oder CARIFY unverzüglich zu benachrichtigen.
Damit ein Schaden durch die Versicherung gedeckt ist, ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, Angaben zu den Umständen zu machen, unter denen der Schaden entstanden ist. Der Kunde erhält zwei Mahnungen zur Einreichung von Aussagen. Wenn 2 Tage nach der zweiten Mahnung die Aussage nicht vorliegt, wird davon ausgegangen, dass keine Aussage gemacht wurde und somit kein Versicherungsschutz besteht. Fehlt eine solche Aussage oder ist sie unvollständig, deckt die Versicherung den Schaden nicht und der Kunde muss den gesamten Reparaturbetrag bezahlen.
11.2 Geringfügige Schäden
Bei geringen Schäden, die die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen, können CARIFY und der CARIFY-Partner entscheiden, die Reparaturen am Ende des Abonnements durchzuführen. Wenn der Kunde das Fahrzeug früher reparieren lassen möchte, muss dies von CARIFY und der Werkstatt genehmigt werden. Der Kunde trägt die Kosten für eventuelle Lieferungsfahrten und akzeptiert, dass ihm das Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht zur Verfügung steht, ohne dass er dafür eine Entschädigung erhält (z.B. eine finanzielle Entschädigung, ein Ersatzfahrzeug, etc.).
11.3 Diebstahl und Totalverlustes
Im Falle eines Totalverlustes oder Diebstahls haben der CARIFY Partner und CARIFY im Namen des CARIFY Partners das Recht, das CARIFY Abonnement fristlos zu kündigen.
11.4 Ersatzfahrzeug
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrtüchtig ist, hat der Kunde Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug von der Versicherungsgesellschaft bis zu einem von der Versicherung festgelegten Höchstbetrag. Liegen die Kosten für das Ersatzfahrzeug über der Versicherungsleistung (z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen, Abschleppen aus dem Ausland, etc), stellt CARIFY dem Kunden nach Ablauf des Ersatzfahrzeugs der Versicherung kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Der Versicherungsschutz für das Ersatzfahrzeug hängt von dem von der Versicherungsgesellschaft gewählten Anbieter ab und kann von der Versicherung abweichen, die der Kunde für das CARIFY Fahrzeug abgeschlossen hat. Alle Schäden, Bussen oder Ansprüche im Zusammenhang mit einem Ersatzfahrzeug sind direkt zwischen dem Anbieter und dem Kunden zu regeln. CARIFY übernimmt in solchen Fällen keine Verantwortung.
11.5 Totalschaden am Fahrzeug
Im Falle eines Totalschadens am Fahrzeug, der durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurde, wird das Abonnement sofort gekündigt. Der Kunde ist verpflichtet, sein Abonnement bis zum Ende des laufenden Monats sowie die mit dem Schadensfall verbundenen Kosten (z.B. die anwendbare Selbstbeteiligung oder den Fahrzeugwert) zuzüglich einer Strafgebühr von entweder 1000 CHF oder einer monatlichen Abonnementsrate, je nachdem, welcher Betrag höher ist zu bezahlen.
CARIFY und die Garage sind nicht verpflichtet, dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. CARIFY kann entscheiden, ob dem Kunden in Zukunft ein anderes Fahrzeug vermietet werden kann.
11.6. Verzögerung bei der Deckung von Versicherungsfällen
Im Falle von Schäden oder Forderungen, bei denen die Versicherung mehr als einen Monat benötigt, um die Deckung zu beurteilen (z.B. durch das Warten auf eine gerichtliche Entscheidung usw.), kann CARIFY dem Kunden die gesamten Schadenkosten in Rechnung stellen, bis die Entscheidung der Versicherung bekannt ist. Wird der Schaden von der Versicherung gedeckt oder teilweise gedeckt, kann der Kunde eine entsprechende Rückerstattung erhalten.
11.7. Vollmacht vom Kunden über frühere Schäden
Der Kunde bevollmächtigt durch diesen Vertrag ausdrücklich der Versicherung, Informationen über frühere Schadensfälle einzuholen.
11.8 Fahrzeugrückgabe ohne Anwesenheit des Kunden
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Fahrzeug von einem Dritten ohne Anwesenheit des Kunden in die Eigentümerwerkstatt zurückgebracht werden muss (Panne, Unfall, Pfändung usw.), wird das Rückgabeprotokoll von der Garage bei der Entgegennahme des Fahrzeugs erstellt und gilt als der Zustand des Fahrzeugs, der für die Bearbeitung des Schadensfalls verwendet wird.
12. CARIFY Try & Buy
12.1 Zusammenfassung
CARIFY bietet das Try & Buy-Paket an, das es dem Kunden ermöglicht, ein Fahrzeug während der Mindestlaufzeit (nachfolgend "Testphase" genannt) eines CARIFY-Abonnements zu testen und das Fahrzeug am Ende des Testphase zum Try & Buy Kaufpreis zu erwerben. Bei der Buchung des Try & Buy-Pakets auf der CARIFY-Plattform gelten die regulären Bestimmungen der Abschnitte 1-11 und 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern in Abschnitt 12 nicht anders angegeben.
12.2 Kaufrecht
Der Kunde hat die Option, das Fahrzeug bis zum Ende der gebuchten Mindestlaufzeit zum Try & Buy Kaufpreis zu erwerben. Der Kunde muss CARIFY seine Entscheidung mindestens 14 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit per E-Mail mitteilen (nachfolgend "Entscheidungstag" genannt). Der Kauf wird am Ende der Testphase abgeschlossen, unabhängig davon, wann die Kaufentscheidung mitgeteilt wird. Wenn der Kunde von der Kaufentscheidung nach Bestätigung per E-Mail an CARIFY zurücktritt, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (siehe Abschnitt 7.6). Wenn der Kunde bis zum Entscheidungstag keine Entscheidung mitteilt, verfällt die Kaufoption. In diesem Fall kann CARIFY nach dem Entscheidungstag eine Kaufanfrage ablehnen und das Abonnement gemäss den Richtlinien beenden.
Beispiel: Wenn der Kunde ein Try & Buy-Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat bucht und das Auto am 1. Dezember geliefert wird, muss der Kunde die Kaufentscheidung spätestens am 18. Dezember (Entscheidungstag, 14 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit) mitteilen, um das Fahrzeug zum Try & Buy Kaufpreis zu erwerben.
12.3 Zahlung
Monatliche Gebühr: Der Kunde zahlt die reguläre monatliche Gebühr für das Abonnement.
Try & Buy Kaufpreis: Wenn der Kunde seine Kaufentscheidung vor dem Entscheidungstag bestätigt, hat der Kunde Anspruch auf den Try & Buy Kaufpreis. Dieser Preis basiert auf dem regulären Verkaufspreis, wovon 100 % der während der Testphase gezahlten Try & Buy-Abonnementgebühren abgezogen werden. Monatliche Zusatzzahlungen für Zusatzversicherungen (BASIC- oder PREMIUM-Versicherung), die Teil der monatlichen Gebühr sind, sind von den Try & Buy-Abonnementgebühren ausgeschlossen. Änderungen am Try & Buy-Abonnement nach Erhalt des Fahrzeuges (z. B. Änderungen des Kilometerpakets) haben keinen Einfluss auf den Try & Buy Kaufpreis.
Registrierungsgebühr: Der Try & Buy Kaufpreis beinhaltet eine Registrierungsgebühr von 250 CHF, die den CARIFY-Partner für die Ausgaben entschädigt, die durch die Umregistrierung des Fahrzeuges auf den Namen des Kunden, den vollen Tank zu Beginn des Abonnements und die Vignette entstehen.
Beispiele:
Beispiel 1 - Änderung des Pakets während des Abonnements: Der Kunde bucht ein Try & Buy-Abonnement für 3 Monate zu 1.000 CHF pro Monat. Der reguläre Kaufpreis des Autos beträgt 30.000 CHF. Im zweiten Monat erhöht der Kunde das Kilometerpaket, wodurch die Gebühr für den dritten Monat auf 1.100 CHF steigt. Der Try & Buy Kaufpreis beträgt 27.250 CHF (30.000 CHF - 3 x 1.000 CHF gezahlte Monatsgebühren + 250 CHF Registrierungsgebühr).
Beispiel 2 - Keine Änderung des Pakets während des Abonnements: Der Kunde zahlt monatlich 1.000 CHF. 20 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit bestätigt der Kunde die Kaufentscheidung und zahlt den Try & Buy Preis von 27.250 CHF an den CARIFY-Partner (30.000 CHF - 3 x 1.000 CHF gezahlte Monatsgebühren + 250 CHF Registrierungsgebühr).
Beispiel 3 - Zusatzversicherung: Der Kunde zahlt monatlich 1.050 CHF (1.000 CHF Try & Buy-Abonnementgebühr + 50 CHF BASIC-Zusatzversicherung). 20 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit bestätigt der Kunde die Kaufentscheidung und zahlt den Try & Buy Preis von 27.250 CHF an den CARIFY-Partner (30.000 CHF - 3 x 1.000 CHF gezahlte Try & Buy-Abonnementgebühren exkl. Zusatzversicherung + 250 CHF Registrierungsgebühr).
12.4 Bedingungen
Der Try & Buy Kaufpreis umfasst das Auto in dem Zustand, in dem es sich am Ende der Mindestlaufzeit befindet. Er beinhaltet nicht:
● Garantie (es sei denn, es gilt noch eine Werksgarantie des Fahrzeugherstellers)
● Versicherung
● 2. Reifensatz
● Ladekabel (bei Elektroautos)
12.5 Kaufentscheidung nach der Mindestlaufzeit
Wenn der Kunde nach dem Entscheidungstag an einem Kauf interessiert ist, informiert CARIFY den CARIFY-Partner. Der Try & Buy Preis berücksichtigt nur die vom Kunden während der Mindestlaufzeit gezahlten Try & Buy-Abonnementgebühren; alle nach der Mindestlaufzeit gezahlten Gebühren werden nicht vom regulären Kaufpreis abgezogen und sind nicht erstattungsfähig. Der Kunde und der CARIFY-Partner können bei Bedarf einen anderen Kaufpreis verhandeln.
12.6 Abschluss des Kaufprozesses
Der Kaufprozess ist abgeschlossen, sobald das Fahrzeug vom Strassenverkehrsamt auf den Namen des Kunden umgeschrieben wird. Der geplante letzte Tag des Try & Buy-Abonnements ist
1. das Ende der Testphase, wenn vor dem Entscheidungstag eine endgültige Kaufentscheidung vom Kunden mitgeteilt wurde,
2. und das Ende des letzten jeweiligen Abonnementmonats, wenn nach dem Entscheidungstag eine endgültige Kaufentscheidung mitgeteilt wurde.
12.7 Vorzeitiger und verspäteter Abschluss des Kaufprozesses
Wenn der Kaufprozess aus irgendeinem Grund vor dem geplanten letzten Tag des Try & Buy-Abonnements abgeschlossen ist, wird dem Kunden kein Ersatz für ungenutzte Tage und Kilometer gewährt.
Wenn der Kaufprozess aus irgendeinem Grund nach dem geplanten letzten Tag des Try & Buy-Abonnements abgeschlossen wird, wird das Try & Buy-Abonnement fortgesetzt und dem Kunden wird die monatliche Gebühr anteilig für jeden Tag bis zur Umschreibung des Fahrzeuges auf seinen Namen berechnet. Diese Gebühren werden nicht vom regulären Kaufpreis abgezogen und sind nicht erstattungsfähig.
Beispiel:
Der Kunde bucht ein 1-monatiges Try & Buy-Abonnement zu 1.200 CHF pro Monat. Er bestätigt die Kaufentscheidung 14 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Aufgrund von Verzögerungen wird das Fahrzeug am 6. Mai, zwei Tage nach dem Ende der Testphase am 4. Mai, vom Strassenverkehrsamt auf den Namen des Kunden umgeschrieben.
Nach der Umregistrierung berechnet CARIFY dem Kunden 80 CHF. Dies wird mit einem Tagessatz von 40 CHF (1.200 CHF / 30 Tage) für 2 Tage berechnet und ist nicht erstattungsfähig oder vom Kaufpreis abzuziehen.
12.8 Versicherung
Nach der Umregistrierung des Fahrzeugs auf den Namen des Kunden endet die Versicherung von CARIFY. Während des Try & Buy Abonnements muss der Kunde CARIFY jeweils sofort über Schäden informieren. Wenn ein Kunde einen Schaden nicht meldet, bevor das Fahrzeug auf den Kunden umregistriert wird, wird der Versicherungspartner von CARIFY von der Pflicht befreit, diesen Schaden zu decken.
12.9 Kündigung
Das Try & Buy-Abonnement wird in den folgenden 3 Fällen beendet:
1. Der Kunde teilt CARIFY per E-Mail eine endgültige Kaufentscheidung mit. In diesem Fall beendet CARIFY das Try & Buy Abonnement automatisch zum Ende der Mindestlaufzeit (oder zum nächsten möglichen Kündigungstermin im Falle eines Kaufs nach der Mindestlaufzeit).
2. Der Kunde kündigt das Try & Buy Abonnement gemäss den Kündigungsbedingungen (siehe Abschnitt 8.2).
3. Der CARIFY-Partner kündigt das Try & Buy Abonnement gemäss den Kündigungsbedingungen (siehe Abschnitt 8.2).
13. Änderungen und Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen der monatlichen Preise und Dienstleistungen
CARIFY behält sich das Recht vor, seine Preise (z.B. monatliche Preis, Lieferkosten, etc.) und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. CARIFY benachrichtigt den Kunden in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail, Brief, Rechnung) über solche Änderungen. Wenn die Preisänderungen zu höheren Gesamtkosten für den Kunden führen oder wenn CARIFY eine Dienstleistung ändert, die erhebliche Auswirkungen auf den Kunden hat, informiert CARIFY den Kunden im Voraus und der Kunde kann - bis zum Inkrafttreten der Änderung - den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Andernfalls gilt die Änderung als angenommen.
Preisänderungen, die auf eine Änderung der Steuersätze (z.B. Änderungen der Mehrwertsteuer) oder der Inflationsrate zurückzuführen sind, gelten nicht als Preiserhöhung und können nicht als Grund für eine ausserordentliche oder vorzeitige Kündigung durch den Kunden verwendet werden.
13.2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Nutzungsbedingungen und alle Beilagen unterstehen dem anwendbaren Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.