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Warum ein Auto-Abo für KMU die ideale Firmenwagen-Lösung ist

Warum ein Auto-Abo für KMU die ideale Firmenwagen-Lösung ist

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Warum ein Auto-Abo für KMU die ideale Firmenwagen-Lösung ist

Firmenwagen zählen zu den geldwerten Vorteilen, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Das macht Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Fachkräfte auf der Suche nach einem neuen Job attraktiver und hebt Sie von der Konkurrenz ab. Allerdings schrecken viele KMU vor dem finanziellen und verwalterischen Aufwand zurück, den das Investment in eine firmeneigene Fahrzeugflotte bedeutet. Hier kommt das Auto-Abo ins Spiel. Lesen Sie in diesem Artikel wichtige Aspekte über die Vorteile der flexiblen Mobilitätslösung auch für Firmenwagen.

Geschäftsfahrzeuge in der Schweiz: Überblick

Ob Selbstständige oder Angestellte – wer ein Fahrzeug nutzt, das zum Firmeneigentum gehört, fährt einen Dienstwagen beziehungsweise ein Geschäftsfahrzeug. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen einem Firmenwagen, der einem einzelnen Mitarbeiter zur exklusiven Nutzung übergeben wird, und einer Fahrzeugflotte. Bei den Letztgenannten handelt es sich um Poolfahrzeuge, die bei Bedarf allen Mitarbeitern des Unternehmens zur temporären Nutzung zur Verfügung stehen.

Wo liegt der Unterschied? Während Dienstwagen in der Regel auch privat genutzt werden dürfen, sind Poolfahrzeuge ausschliesslich für den Gebrauch im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorgesehen – für betriebsbedingte Fahrten, etwa um Kunden zu besuchen oder Material zu liefern.

Als Firmenwagen gilt ein Auto nur dann, wenn die Unternehmung als Fahrzeughalter eingetragen ist. Die Kosten für die Anschaffung der Autos, ihren Unterhalt, die Wartung und Versicherung trägt die Firma. Zwar sind diese Ausgaben steuerlich absetzbar, jedoch ist der Aufwand dafür aufgrund der volatilen Kosten relativ hoch. Angestellte, die einen Firmenwagen nutzen, müssen private Fahrten mit dem Firmenwagen versteuern. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Private Nutzung von Firmenwagen

Auch privat einen schicken Wagen fahren können, ohne dafür zahlen zu müssen – dieser Vorteil macht Firmenwagen zu einem gern gesehenen Fringe Benefit. Privat nutzbare Dienstfahrzeuge gehören zu den Lohnnebenleistungen. Das bedeutet, dass sie zusätzlich zum vereinbarten Lohn zur Verfügung gestellt werden, somit also Teil der Vergütung sind und versteuert werden müssen. Das gilt insbesondere für private Fahrten. Doch was zählt dazu und gibt es Einschränkungen?

Regelungen und Varianten

Wie Firmenwagen von den Angestellten versteuert werden müssen, hängt von der Fahrzeugnutzung ab. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Der Mitarbeiter darf das Firmenauto nur für geschäftliche oder betriebsbedingte Fahrten nutzen. Ihm entsteht kein Steuervorteil, den er angeben müsste.

  • Der Mitarbeiter darf das Firmenauto auch für private Fahrten nutzen. Dann muss er allerdings genau Buch führen über die privat gefahrenen Kilometer, und zwar im sogenannten Bord- oder Fahrtenbuch, damit er die Privatfahrten kilometergenau bei der Steuererklärung angeben kann.

  • Der Mitarbeiter darf das Firmenauto auch für private Fahrten nutzen, wobei die Privatnutzung durch eine an den Arbeitgeber zahlbare Pauschale abgegolten wird. Diese ist selten kostendeckend. Ausserdem müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: Es handelt sich um einen Pkw, und der Anteil berufsbedingter Fahrten beim Firmenwagen muss über 50 Prozent liegen. Wichtig: Für alle zum Unternehmen zählenden Firmenwagen muss dieselbe Methode zur Anwendung kommen, entweder Pauschal- oder Kilometerabrechnung. Sie darf innerhalb eines Geschäftsjahres nicht gewechselt werden.

Wie sieht es mit dem täglichen Arbeitsweg aus? Er zählt steuerlich weder zur privaten noch beruflichen Nutzung. Relevant ist hier, ob der Arbeitgeber die Nutzung für diese Fahrten als geschäftlich gestattet. Dann zählen die für den Arbeitsweg gefahrenen Kilometer zur geschäftlichen Nutzung, dürfen aber nicht zusätzlich in der privaten Steuererklärung als Aufwendung geltend gemacht werden. Im Lohnausweis müssen Arbeitnehmer dann das Feld F ankreuzen.

Steuerliche Behandlung des Privatanteils

Erst die Privatnutzung macht das Firmenauto zu einem geldwerten Vorteil. Wie sieht es mit den laufenden Kosten für die Privatnutzung aus? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber Steuer, Versicherung, Service, Reparatur, Kraftstoff und so weiter, da er sie steuerlich absetzen kann. Lediglich bei längeren Urlaubsfahrten muss der Firmenwagennutzer den Wagen auf eigene Kosten betanken. Auch erhaltene Strafzettel muss der Arbeitnehmer zahlen.

Methoden zur Berechnung des Privatanteils

Wie berechnet man nun den Privatanteil bei den Firmenwagenfahrten? Wie oben erwähnt, kommen zwei Möglichkeiten dafür infrage:

  • Pauschalbesteuerung: Der Arbeitgeber trägt alle Kosten rund um den Dienstwagen. Seit 2022 müssen die Arbeitnehmer monatlich 0,9 Prozent vom Netto-Anschaffungspreis des Fahrzeugs, mindestens jedoch 150 CHF, zu ihrem Einkommen addieren – unabhängig vom Ausmass der privaten Nutzung. Im Jahr sind das 10,8 Prozent, auf die neben der Einkommensteuer auch Sozialabgaben zu entrichten sind.

  • Fahrtenbuch: Der Firmenwagennutzer muss jede Fahrt kilometergenau im Bordbuch (Datum, Strecke, Zweck) protokollieren. Bei jüngeren Autos gibt es oft die Option eines digitalen Bordbuchs, in dem alle Fahrten aufgezeichnet werden. So muss der Nutzer sie nur noch dem jeweiligen Zweck (privat, geschäftlich) zuordnen. Der Touring Club Schweiz (TCS) stellt eine Tabelle mit den aktuellen Kilometersätzen bereit. Diese unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp und lagen 2024 im Schnitt bei 0,72 CHF. Zur Lohnberechnung werden die Vorjahreskilometer herangezogen, und zum Jahresabschluss erfolgt ein Ausgleich anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Beide Varianten sind AHV-pflichtig.

Firmenwagen kaufen, leasen oder abonnieren

Die Anfangsinvestition in eine Firmenflotte stellt Unternehmungen vor grosse finanzielle Herausforderungen. Daher entscheiden sich viele Firmen für andere Varianten der Fahrzeugbeschaffung, etwa Leasing oder die Langzeitmiete via Auto-Abo. Schauen wir uns die Vor- und Nachteile genauer an:

VorteileNachteile
KaufKeine Kilometerbeschränkung. Kaufsummer steuerlich absetzbar. Fahrzeug zählt zum Firmeninventar.Fahrzeugflotte bindet viel Kapital. Finanzierung muss gesichert sein. Verlust liquider Mittel. Hoher Verwaltungsaufwand. Fuhrpark lässt sich nicht ohne Weiteres an veränderte Mitarbeiterzahlen anpassen.
LeasingNur wenig Eigenkapital nötig. Firma bleibt liquide.Hohe monatliche Kosten. Kostenrisiko bei der Rückgabe. Hoher Verwaltungsaufwand. Festgelegte jährliche Kilometerleistung.

Vorteile eines Auto-Abos für Unternehmen

Die Bereitstellung eines Fahrzeugs und die Verwaltung des Fuhrparks bedeuten für Arbeitgeber in der Schweiz einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Es geht neben der Abrechnung und steuerlichen Erfassung um Wartungsintervalle, Versicherungsfragen und eventuell Leasingintervalle. Mit Auto-Abos von CARIFY können Unternehmen sich viel davon sparen, denn:

  • In der monatlichen Rate sind alle Kosten rund ums Auto bis auf den Treibstoff bereits abgedeckt. Das vereinfacht die Buchhaltung und Steuererklärung.

  • Die Terminerinnerung an Services und komfortable Werkstattbuchung über CARIFY erleichtert das Flottenmanagement.

  • Abolaufzeit von 1 Monat bis 4 Jahre, schnelle Verfügbarkeit, hohe Planungssicherheit: Mit CARIFY können Sie flexibel auf neue Mitarbeiter reagieren, zum Beispiel mit einer Befristung für die Probezeit – oder zur Überbrückung von Wartezeiten auf ein Leasingfahrzeug. Auch die Kilometer lassen sich individuell anpassen.

  • Exklusive Flottenkonditionen halten die Kosten niedrig.

  • CARIFY hat nicht nur eine riesige Auswahl an Neuwagen und jungen Gebrauchten, wir haben auch viele Elektroautos in unserem Angebot. Das erleichtert den Umstieg zu einem nachhaltigen Fuhrpark.

Besonderheiten und Spezialsituationen

Dürfen auch andere Personen als der Arbeitnehmer den Firmenwagen privat nutzen, etwa der Ehepartner? Wie sieht es mit Fahrten ins Ausland und der Haftung aus? Viele dieser Details müssen vertraglich geregelt werden, damit im Ernstfall die Haftungsfrage klar ist. So muss im Dienstwagenüberlassungsvertrag ausdrücklich festgeschrieben sein, wer das Fahrzeug fahren darf – neben dem Arbeitnehmer zum Beispiel der Ehepartner – und wer mitgenommen werden darf (Familienmitglieder, Kunden etc.).

Grenzgänger und Nutzung im Ausland

Ein Problem stellt der grenzüberschreitende Verkehr von Firmenwagen dar. Firmenwagen von Schweizer Unternehmungen müssen auch in der Schweiz zugelassen sein und dürfen nicht unbegrenzt ausserhalb der Schweiz fahren. Erlaubt sind nur Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort sowie für berufliche Tätigkeiten ausserhalb der Schweiz, soweit diese im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, private Touren sind nicht gestattet. Bei Fahrten innerhalb der EU muss daher immer eine Kopie des Arbeitsvertrags mitgeführt werden.

Haftung bei Sachschäden oder Unfällen

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer mit dem Dienstwagen einen Unfall verursacht? Zwar zahlen die Versicherungen, aber oft muss für den Schaden am eigenen Wagen ein Selbstbehalt an die Kaskoversicherung gezahlt werden. Wer muss dafür aufkommen? Ob und in welchem Umfang der Dienstwagennutzer zur Kasse gebeten werden darf, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab, durch die der Unfall verursacht wurde:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Eine kurze Unaufmerksamkeit, etwas zu geringer Abstand oder ähnliche Fahrfehler gelten als leichte Fahrlässigkeit. In der Regel muss der Firmenwagennutzer nur einen symbolischen Betrag zahlen, höchstens einen Monatslohn.

  • Mittlere Fahrlässigkeit: Auch bei etwas schwerer wiegenden Verstössen wie etwas überhöhter Geschwindigkeit wird meist nicht mehr als ein Monatslohn vom Arbeitnehmer verlangt.

  • Grobe Fahrlässigkeit: Die Missachtung elementarer Vorsichtspflichten oder gar die absichtliche Herbeiführung des Unfalls gelten als grob fahrlässig. Der Unfallverursacher muss alle Kosten tragen.

Fazit

Die Aussicht auf einen Firmenwagen ist ein Anreiz für Fachkräfte, sich für ein Unternehmen zu bewerben. Ein eigener Fuhrpark zählt für KMU jedoch zu einem grossen Kostenfaktor. Viele Unternehmen setzen daher auf Leasingfahrzeuge, um für Bewerber attraktiv zu sein. Neben dem Verwaltungsaufwand hat dies aber noch weitere Nachteile wie die starren Verträge. Wenn KMU flexibel bleiben wollen, stellen Auto-Abos für Geschäftsfahrzeuge eine attraktive Lösung dar, denn sie sind kostentransparent, flexibel und haben einen Service, der das Flottenmanagement wesentlich vereinfacht. Wir von CARIFY machen Ihnen gern ein Angebot – sprechen Sie uns an!

FAQs

Bei welchem Gehalt lohnt sich ein Firmenwagen?

Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens liegt in der Regel bei rund der Hälfte des Bruttojahresgehalts. Nach Grad der privaten Nutzung fallen für ihn Steuern und Sozialabgaben an. Es gilt zu berechnen, was den Arbeitnehmer am Ende teurer käme: ein eigenes Fahrzeug für private Fahrten zu finanzieren oder die steuerliche Mehrbelastung durch den Firmenwagen in Kauf zu nehmen.

Was versteht man unter Firmenwagen?

Unter einem Firmenwagen versteht man ein Fahrzeug im Besitz eines Unternehmens, das einem Mitarbeiter für Fahrten zur Verfügung steht. Neben der beruflichen Nutzung sind Privatfahrten gestattet.

Wie viel Gehalt ist ein Firmenwagen wert in der Schweiz?

Beim Firmenwagen handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Fahrzeug und dessen Preis ab. In der Schweiz lässt sich die Höhe in der Lohnabrechnung ablesen.

Wie viel bezahlt man für Firmenwagen?

Für die private Nutzung eines Firmenwagens zahlen Arbeitnehmer:

  • entweder pauschal 10,8 Prozent vom Netto-Anschaffungspreis des Fahrzeugs im Jahr, mindestens jedoch 1'800 CHF zuzüglich Sozialabgaben

  • oder 0,72 CHF je privat gefahrenem Kilometer zuzüglich Sozialabgaben – es ist ein Bordbuch zu führen.

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